Transport von Gefahrgut auf der Straße (ADR 2023)


8. Transportieren (7/7)

Empfangen

Der Empfänger:
  • ist verpflichtet, die Annahme des Gutes nicht ohne zwingenden Grund zu verzögern.
  • hat nach dem Entladen zu prüfen, dass die ihn betreffenden Vorschriften des ADR eingehalten worden sind.
Der Entlader:
  • hat sich durch einen Vergleich der entsprechenden Informationen im Beförderungspapier mit den Informationen auf dem Versandstück, Container, Tank oder Fahrzeug zu vergewissern, dass die richtigen Güter ausgeladen werden.
  • hat während der Entladung zu prüfen, ob Verpackungen oder Tanks beschädigt sind, und hat die entsprechenden Maßnahmen für eine sichere Entladung zu treffen.
  • hat sicherzustellen, dass die Reinigung von Containern oder Fahrzeugen (gilt nicht für Tankfahrzeug und Tankcontainer) und die Entfernung von Gefahrenkennzeichnungen erfolgt.
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