Transport von Gefahrgut auf der Straße (ADR 2023)


8. Transportieren (3/7)

Ladungssicherung

Eine fachkundige und ausreichende Ladungssicherung ist nun nach der Europäischen Norm verbindliche Pflicht.
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Wichtig: 7.5.7.1 Handhabung und Verstauung / Ladungssicherung
Der bestehende Rechtstext ist mit einem direkten Verweis wie folgt ergänzt: "Die Anforderungen dieses Abschnitts 7.5.7.1 gelten als erfüllt, wenn die Güter in Übereinstimmung mit der Europäischen Norm (EN) 12195-1:2010 gesichert sind."
Für eingehendere Informationen zur Ladungssicherungs-Praxis beachten Sie bitte das E-Learning-Modul "Ladungssicherung von palettierter Ware auf Straßenfahrzeugen".
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