Wichtig: 7.5.7.1 Handhabung und Verstauung / Ladungssicherung
Der bestehende Rechtstext ist mit einem direkten Verweis wie folgt ergänzt: "Die Anforderungen dieses Abschnitts 7.5.7.1 gelten als erfüllt, wenn die Güter in Übereinstimmung mit der Europäischen Norm (EN) 12195-1:2010 gesichert sind."
-
1. Einführung
-
2. Gefahrgutprozess Überblick
-
3. Klassifizieren
-
1. Titelseite
2. Einleitung
3. Was ist Gefahrgut?
4. Wie klassifizieren?
5. Gefahrgutklassen Überblick
6. Die UN-Nummer
7. Verpackungsgruppe
8. Klasse 1
9. Klasse 2
10. Klasse 3
11. Klasse 4.1
12. Klasse 4.2
13. Klasse 4.3
14. Klasse 5.1
15. Klasse 5.2
16. Klasse 6.1
17. Klasse 6.2
18. Klasse 7
19. Klasse 8
20. Klasse 9
21. Umweltgefährdende Stoffe (aquatische Umwelt)
-
4. Verpacken
-
5. Befüllen von Tanks
-
1. Titelseite
2. Einleitung
3. Definitionen
4. Allgemeine Bestimmungen für das Befüllen
5. Tankcodierung im ADR
6. Tankcodierung - Bedeutung
7. Anweisungen für ortsbewegliche Tanks
8. Wiederkehrende Prüfungen
9. Wiederkehrende Prüfungen - Rahmen
10. Wiederkehrende Prüfungen - Tanks
11. Mindest- und höchstzulässiger Füllungsgrad
12. Weitere Bestimmungen
-
6. Kennzeichnen
-
7. Dokumentation
-
8. Transportieren
-
9. Verzeichnis der gefährlichen Güter
-
10. Freistellungen
-
11. Pflichten der Beteiligten
-
12. Test + Zertifizierung
-
13. Downloads + Links
-
14. Impressum
Ladungssicherung
Eine fachkundige und ausreichende Ladungssicherung ist nun nach der Europäischen Norm verbindliche Pflicht.
Für eingehendere Informationen zur Ladungssicherungs-Praxis beachten Sie bitte das E-Learning-Modul "Ladungssicherung von palettierter Ware auf Straßenfahrzeugen".