ADR-Bescheinigung
Beispiel einer ADR-Bescheinigung
Neben den Beförderungspapieren und schriftlichen Weisungen ist beim Transport von Gefahrgütern eine gültige ADR-Bescheinigung mitzuführen.
- Das Gültigkeitsdatum der ADR-Bescheinigung darf nicht abgelaufen sein.
- In der Bescheinigung wird die Art der Gefahrgüter angegeben, die der Fahrer transportieren darf.
- In der Bescheinigung wird der Typ der Beförderungseinheit (verpackt und/oder Tank) angegeben, den der Fahrer fahren darf.
- Die Bescheinigung sollte ein Lichtbild des Fahrers beinhalten.
- Sollte die ADR-Bescheinigung kein Lichtbild beinhalten (Ausstellung vor 2013), so muss der Fahrer einen anderen Identitätsnachweis mit Lichtbild vorlegen.
ADR 8.2.2.8