Transport von Gefahrgut auf der Straße (ADR 2023)


7. Dokumentation (6/6)

ADR-Bescheinigung

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Beispiel einer ADR-Bescheinigung
Neben den Beförderungspapieren und schriftlichen Weisungen ist beim Transport von Gefahrgütern eine gültige ADR-Bescheinigung mitzuführen.
  • Das Gültigkeitsdatum der ADR-Bescheinigung darf nicht abgelaufen sein.
  • In der Bescheinigung wird die Art der Gefahrgüter angegeben, die der Fahrer transportieren darf.
  • In der Bescheinigung wird der Typ der Beförderungseinheit (verpackt und/oder Tank) angegeben, den der Fahrer fahren darf.
  • Die Bescheinigung sollte ein Lichtbild des Fahrers beinhalten.
  • Sollte die ADR-Bescheinigung kein Lichtbild beinhalten (Ausstellung vor 2013), so muss der Fahrer einen anderen Identitätsnachweis mit Lichtbild vorlegen.
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ADR 8.2.2.8
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