Transport von Gefahrgut auf der Straße (ADR 2023)


2. Gefahrgutprozess Überblick (6/6)

Prozesse

Klassifizieren

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Klassifizieren Sie das Gefahrgut entsprechend den Gefahrgutvorschriften (z. B. Flammpunkt, Siedepunkt, Toxizität, Ätzwirkung…).

Verpacken

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Verwenden Sie UN-zugelassene Verpackung aus geeignetem Material und überprüfen Sie die Verträglichkeit zwischen dem gefährlichen Stoff und der Verpackung.

Befüllen der Tanks

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Das ordnungsgemäße Befüllen liegt in der Verantwortung des Fahrers und des Befüllers.

Kennzeichnen/Bezetteln

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Das Transportgebinde muss deutlich, sichtbar und dauerhaft mit korrekter Kennzeichnung und Bezettelung versehen sein.

Dokumentieren

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Für jede durch das ADR geregelte Beförderung von Gütern sind die vorgeschriebenen Dokumente auszustellen.

Transportieren

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Der eigentliche Transport erfolgt mit einem gekennzeichneten und nach ADR ausgestatteten Transportmittel.

Empfangen

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Der Empfänger ist verpflichtet, die Annahme des Gutes nicht ohne zwingenden Grund zu verzögern und nach dem Entladen zu prüfen, dass die ihn betreffenden Vorschriften des ADR eingehalten worden sind.

Für weitere Information tippen Sie bitte auf die Boxen.
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