Transport von Gefahrgut auf der Straße (ADR 2023)


2. Gefahrgutprozess Überblick (6/6)

Prozesse

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Klassifizieren Sie das Gefahrgut entsprechend den Gefahrgutvorschriften (z. B. Flammpunkt, Siedepunkt, Toxizität, Ätzwirkung…).

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Verwenden Sie UN-zugelassene Verpackung aus geeignetem Material und überprüfen Sie die Verträglichkeit zwischen dem gefährlichen Stoff und der Verpackung.

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Das ordnungsgemäße Befüllen liegt in der Verantwortung des Fahrers und des Befüllers.

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Das Transportgebinde muss deutlich, sichtbar und dauerhaft mit korrekter Kennzeichnung und Bezettelung versehen sein.

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Für jede durch das ADR geregelte Beförderung von Gütern sind die vorgeschriebenen Dokumente auszustellen.

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Der eigentliche Transport erfolgt mit einem gekennzeichneten und nach ADR ausgestatteten Transportmittel.

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Der Empfänger ist verpflichtet, die Annahme des Gutes nicht ohne zwingenden Grund zu verzögern und nach dem Entladen zu prüfen, dass die ihn betreffenden Vorschriften des ADR eingehalten worden sind.

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