Prozesse
Klassifizieren
Klassifizieren Sie das Gefahrgut entsprechend den Gefahrgutvorschriften (z. B. Flammpunkt, Siedepunkt, Toxizität, Ätzwirkung…).
Verpacken
Verwenden Sie UN-zugelassene Verpackung aus geeignetem Material und überprüfen Sie die Verträglichkeit zwischen dem gefährlichen Stoff und der Verpackung.
Befüllen der Tanks
Das ordnungsgemäße Befüllen liegt in der Verantwortung des Fahrers und des Befüllers.
Kennzeichnen/Bezetteln
Das Transportgebinde muss deutlich, sichtbar und dauerhaft mit korrekter Kennzeichnung und Bezettelung versehen sein.
Dokumentieren
Für jede durch das ADR geregelte Beförderung von Gütern sind die vorgeschriebenen Dokumente auszustellen.
Transportieren
Der eigentliche Transport erfolgt mit einem gekennzeichneten und nach ADR ausgestatteten Transportmittel.
Empfangen
Der Empfänger ist verpflichtet, die Annahme des Gutes nicht ohne zwingenden Grund zu verzögern und nach dem Entladen zu prüfen, dass die ihn betreffenden Vorschriften des ADR eingehalten worden sind.