Prozesse

Klassifizieren

Klassifizieren Sie das Gefahrgut entsprechend den Gefahrgutvorschriften (z. B. Flammpunkt, Siedepunkt, Toxizität, Ätzwirkung…).

Verpacken

Verwenden Sie UN-zugelassene Verpackung aus geeignetem Material und überprüfen Sie die Verträglichkeit zwischen dem gefährlichen Stoff und der Verpackung.

Kennzeichnen/Bezetteln

Das Transportgebinde muss deutlich, sichtbar und dauerhaft mit korrekter Kennzeichnung und Bezettelung versehen sein.

Dokumentieren

Für jede durch das ADR geregelte Beförderung von Gütern sind die vorgeschriebenen Dokumente auszustellen.

Transportieren

Der eigentliche Transport erfolgt mit einem gekennzeichneten und nach ADR ausgestatteten Transportmittel.

Empfangen

Der Empfänger ist verpflichtet, die Annahme des Gutes nicht ohne zwingenden Grund zu verzögern und nach dem Entladen zu prüfen, dass die ihn betreffenden Vorschriften des ADR eingehalten worden sind.
