Transport von Gefahrgut auf der Straße (ADR 2023)


2. Gefahrgutprozess Überblick (5/6)

Vorschriften für die Sicherung

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ADR 1.10
Folgende Maßnahmen oder Vorkehrungen sind zu treffen, um den Diebstahl oder die Möglichkeiten eines Missbrauchs gefährlicher Güter durch Fremdpersonen soweit wie möglich zu unterbinden:
Alle an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligten Personen müssen entsprechend ihrer Verantwortung die Vorschriften zur Sicherung einhalten. Insbesondere gilt:
  • Überprüfung der Identität des Beförderers vor der Übergabe (Ausweis mit Photo und Auftragsdokumente, Nachfragen wenn unklar)
  • Sensible Bereiche sichern und für die Öffentlichkeit unzugänglich halten
  • Jede beteiligte Person ist im Hinblick auf Sicherungsaspekte zu schulen
  • Für Güter mit hohem Gefahren- und Missbrauchspotential sind Sicherungspläne (gemäß ADR-Def. 1.10.3) zu erstellen
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Wichtig: Sie tragen immer Mitverantwortung auch für die Sicherung.
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