Vorschriften für die Sicherung
ADR 1.10
Folgende Maßnahmen oder Vorkehrungen sind zu treffen, um den Diebstahl oder die Möglichkeiten eines Missbrauchs gefährlicher Güter durch Fremdpersonen soweit wie möglich zu unterbinden:
Alle an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligten Personen müssen entsprechend ihrer Verantwortung die Vorschriften zur Sicherung einhalten. Insbesondere gilt:
- Überprüfung der Identität des Beförderers vor der Übergabe (Ausweis mit Photo und Auftragsdokumente, Nachfragen wenn unklar)
- Sensible Bereiche sichern und für die Öffentlichkeit unzugänglich halten
- Jede beteiligte Person ist im Hinblick auf Sicherungsaspekte zu schulen
- Für Güter mit hohem Gefahren- und Missbrauchspotential sind Sicherungspläne (gemäß ADR-Def. 1.10.3) zu erstellen