Transport von Gefahrgut auf der Straße (ADR 2023)


6. Kennzeichnen (6/11)

Umverpackung

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Hinweis

Wenn durch eine Umverpackung nicht alle repräsentativen Kennzeichen und Gefahrzettel des Kapitels 5.2 sichtbar sind, müssen Umverpackungen wie normale Versandstücke gekennzeichnet und bezettelt werden (mit Ausnahme des UN-Codes der Verpackung). Außerdem muss die Umverpackung mit "OVERPACK" bzw. "UMVERPACKUNG" beschriftet werden. Mindestschrifthöhe des Ausdrucks "UMVERPACKUNG" ist 12 mm!
Eine Umverpackung ist eine Umschließung von einem oder mehreren Versandstücken, mit dem Ziel, diese neue Einheit leichter handhaben und versenden zu können.
Beispiel:
Eine Palette mit mehreren Versandstücken,
die durch Kunststoffband, Schrumpf- oder Dehnfolie oder andere geeignete Mittel gesichert werden.

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