Einleitung

Transport von Gefahrgut auf der Straße nach ADR 2023
Pflichten der Beteiligten
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ADR 1.4.2
Die an der Beförderung gefährlicher Güter Beteiligten haben die nach Art und Ausmaß der vorhersehbaren Gefahren erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um Schadensfälle zu verhindern und eventuelle Auswirkungen so gering wie möglich zu halten.
In diesem Kapitel erfahren Sie mehr über die Pflichten der beteiligten Personen / Unternehmen.


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