Umweltgefährdende Stoffe (aquatische Umwelt)
Umweltgefährdende Stoffe umfassen unter anderem flüssige oder feste gewässerverunreinigende Stoffe sowie Lösungen und Gemische mit solchen Stoffen (wie Präparate, Zubereitungen und Abfälle).
Entscheidend für die Klassifizierung ist die Giftigkeit des Stoffes oder Gemisches auf die aquatische Umwelt.
Diese Stoffe sind mit dem rechts dargestellten Symbol zu kennzeichnen.
Diese Stoffe sind mit dem rechts dargestellten Symbol zu kennzeichnen.
ADR 2.2.9.1.10