Zusammenladeverbot
ADR 7.5.2
Versandstücke mit unterschiedlichen Gefahrzetteln dürfen nicht zusammen in ein Fahrzeug geladen werden, sofern die Zusammenladung nicht gemäß der ADR Tabelle zugelassen ist.
Der Tabellenausschnitt zeigt die Anweisungen für Aceton (Klasse 3):
Aceton darf mit Gütern der Klasse 2, 3, 4.1, 4.2, 4.3, 5.1, 5.2, 6.1, 6.2, 7A bis 7C, 8 und 9 zusammengeladen werden.
X = Zusammenladung zugelassen
a) = Sonderregelung, siehe ADR Kap. 7.5.2.1
a) = Sonderregelung, siehe ADR Kap. 7.5.2.1