Schriftliche Weisungen
Die schriftlichen Weisungen ...
ADR 5.4.3
- enthalten Informationen für die Mitglieder der Fahrzeugbesatzung bei Unfällen mit Gefahrgütern
- sind der Fahrzeugbesatzung vom Beförderer in der Sprache / den Sprachen zur Verfügung zu stellen, welche von allen Mitgliedern der Fahrzeugbesatzung gelesen und verstanden werden kann / können
- sind griffbereit in der Fahrerkabine mitzuführen
- die Fahrzeugbesatzung muss diese Informationen vor Fahrtantritt einsehen
- unterliegen im Hinblick auf Form (einschließlich Farbe) und Inhalt dem folgenden vierseitigen Muster