Freigestellte Mengen II
Wenn ein Gefahrgut als freigestellte Menge versendet werden soll, muss das Versandstück dauerhaft und lesbar mit diesem Kennzeichen versehen werden. Dies gilt auch für Umverpackungen.
* Nummer des ersten oder einzigen Gefahrzettels
** Name des Absenders oder des Empfängers (sofern nicht bereits anderswo angegeben)
** Name des Absenders oder des Empfängers (sofern nicht bereits anderswo angegeben)

Kennzeichen für freigestellte Mengen

ADR 3.5