Dokumentationsanforderungen
Der Absender ist für die Beschreibung des Gefahrguts im Transportdokument verantwortlich.
- Der Versender, der Gefahrgut befördern lassen will, muss dieses in einem Transportdokument beschreiben und zusätzliche Informationen und Dokumente vorlegen.
- Ein Transportdokument für Gefahrgut kann jede Form haben, sofern es alle nach den Vorschriften des IMDG-Codes erforderlichen Angaben enthält.
- Wenn sowohl gefährliche als auch ungefährliche Güter in einem Dokument aufgeführt werden, muss das Gefahrgut zuerst genannt oder in anderer Weise hervorgehoben werden.
- Ein Transportdokument für Gefahrgut kann aus mehreren Seiten bestehen, solange alle Seiten fortlaufend nummeriert sind.
- Die Angaben in einem Transportdokument für Gefahrgut müssen leicht erkennbar, lesbar und dauerhaft sein.
- Der Versender und der Beförderer müssen eine Kopie dieser Informationen und Dokumentation für mindestens 3 Monate aufbewahren.