Beförderung gefährlicher Güter im Seeverkehr (IMDG-Code Amdt. 38-16)


2. Klassifizierung (3/9)

Wie wird klassifiziert?

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Gefahrgut wird nach den entsprechenden Gefahrgutvorschriften klassifiziert. Dabei sind die folgenden drei Kriterien am wichtigsten:
  1. Gefahrenklasse:
    Stoffe werden gemäss ihren physikalischen und chemischen Eigenschaften (z. B. entzündlich) bestimmten Gefahrenklassen zugeordnet.
  2. UN-Nummer:
    Dem jeweiligen Stoff wird eine UN-Nummer und die korrekte Güterbezeichnung zugeordnet.
  3. Verpackungsgruppe:
    Die Verpackungsgruppe ist anhand der UN-Nummer in der Gefahrgutliste auffindbar.
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Weitere Informationen darüber, wie gefährliche Güter zu klassifizieren sind, finden sich im IMDG-Code, Kapitel 2.0 bis 2.10.
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