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1. Einführung
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2. Klassifizierung
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3. Verpackung von Chemikalien
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1. Titelseite
2. Einleitung
3. Definitionen
4. Allgemeine Vorschriften für die Verpackung
5. Weitere Bestimmungen für die Nutzung von Großpackmitteln (IBC)
6. Allgemeine Vorschriften für Verpackungsanweisungen
7. Verpackungsanweisungen - Verpackungen
8. Verpackungsanweisungen - IBC
9. Code für die Verpackungsart
10. Bauart und Prüfung von Verpackungen
11. UN-Kennzeichnung für Verpackungen
12. Übung UN-Kennzeichnung für Verpackungen
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4. Kennzeichnung und Bezettelung
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1. Titelseite
2. Einleitung
3. Definitionen
4. Kennzeichnungsbestimmungen für Versandstücke
5. Kennzeichnungs- und Bezettelungsspezifikationen
6. Spezifikation der Markierung für Meeresschadstoffe (Marine Pollutants)
7. Ausrichtungspfeile des Versandstücks
8. Bestimmungen für die Kennzeichen
9. Bestimmungen für vergrößerte Kennzeichen
10. Wie viele Placards?
11. Kennzeichnung von Beförderungseinheiten (CTU)
12. Zusatzkennzeichen für CTU
13. Beispiel: Kennzeichnung und Bezettelung von Versandstücken
14. Beispiel: Kennzeichnung & Bezettelung von Fässern
15. Beispiel: Kennzeichnung & Bezettelung von IBC
16. Beispiel: Kennzeichnung & Bezettelung von flexiblen IBC
17. Beispiel: Markierung & Kennzeichnung von Ladeeinheiten und Umverpackungen
18. Beispiel: Kennzeichnung & Bezettelung von ortsbeweglichen Tanks
19. Beispiel: Kennzeichnung & Bezettelung von Frachtcontainern
20. Beispiel: Kennzeichnung & Bezettelung von Frachtcontainern II
21. Übung
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5. Dokumentation
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6. Das Packen von Beförderungseinheiten
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1. Titelseite
2. Einleitung
3. Bedingungen auf See
4. Maßnahmen vor dem Packen - Überprüfung
5. Maßnahmen vor dem Packen - Information/Anwendung
6. Anforderungen an die Stauung
7. Trennungsbeispiel
8. Prinzipien für das Packen und Sichern - Allgemeines
9. Prinzipien für das Packen und Sichern - Fässer
10. Verzurren und Sichern der Ladung
11. Übung
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7. Begrenzte Mengen und Freistellungen
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8. Test + Zertifizierung
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9. Downloads + Links
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10. Impressum
UN-Nummer und richtiger technischer Name
- Jeder Eintrag in der Gefahrgutliste wird durch zwei Informationen eindeutig identifiziert:
- die vierstellige UN-Nummer
- den entsprechenden richtigen technischen Namen
(Proper Shipping Name = PSN)
- die vierstellige UN-Nummer
- Die UN-Nummer definiert einen Stoff/Gegenstand
- entweder direkt (z. B. UN 1090 Aceton)
- oder in Gruppeneinträgen nach folgenden Kriterien:
- entweder direkt (z. B. UN 1090 Aceton)
- Jeder UN-Nummer sind eine oder mehrere Gefahren zugeordnet (z. B. UN 2438: giftig, entzündbare Flüssigkeit, ätzend). Diese Gefahren entsprechen den jeweiligen Gefahrenklassen.