Maßnahmen vor dem Packen - Information/Anwendung
                                                                                        
                                                                                           Es ist Aufgabe des Versenders, die maßgeblichen Transportinformationen vorzulegen.
                                                                   
                                                    
                                            
        
                            Der Versender muss für jedes zu befördernde Gefahrgut folgende Informationen vorlegen:
                    
    
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    
    - Korrekte Güterbezeichnung (PSN)
 - Klasse und/oder Unterklasse
 - UN-Nummer und Verpackungsgruppe
 - Gesamtmenge an Gefahrgut
 - Anzahl und Art der Versandstücke