Maßnahmen vor dem Packen - Information/Anwendung
Es ist Aufgabe des Versenders, die maßgeblichen Transportinformationen vorzulegen.
Der Versender muss für jedes zu befördernde Gefahrgut folgende Informationen vorlegen:
- Korrekte Güterbezeichnung (PSN)
- Klasse und/oder Unterklasse
- UN-Nummer und Verpackungsgruppe
- Gesamtmenge an Gefahrgut
- Anzahl und Art der Versandstücke