Beförderung gefährlicher Güter im Seeverkehr (IMDG-Code Amdt. 38-16)


2. Klassifizierung (8/9)

Verpackungsgruppe

Mit Ausnahme von Stoffen der Klassen 1, 2, 5.2, 6.2 und 7 sowie mit Ausnahme der selbstzersetzlichen Stoffe der Klasse 4.1 sind die Stoffe für Verpackungszwecke auf Grund ihres Gefahrengrades Verpackungsgruppen zugeordnet:
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Kennzeichnungsbuchstabe ist auf der Verpackung zu finden

Für Stoffe mit hohem Gefahrenpotential (VG I) ist eine widerstandsfähigere (leistungsstarke) Verpackung zu verwenden.

X-Verpackung -> für Verpackungsgruppen I, II und III
Y-Verpackung -> für Verpackungsgruppen II und III
Z-Verpackung -> für Verpackungsgruppen III
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