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1. Einführung
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2. Klassifizierung
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3. Verpackung von Chemikalien
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1. Titelseite
2. Einleitung
3. Definitionen
4. Allgemeine Vorschriften für die Verpackung
5. Weitere Bestimmungen für die Nutzung von Großpackmitteln (IBC)
6. Allgemeine Vorschriften für Verpackungsanweisungen
7. Verpackungsanweisungen - Verpackungen
8. Verpackungsanweisungen - IBC
9. Code für die Verpackungsart
10. Bauart und Prüfung von Verpackungen
11. UN-Kennzeichnung für Verpackungen
12. Übung UN-Kennzeichnung für Verpackungen
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4. Kennzeichnung und Bezettelung
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1. Titelseite
2. Einleitung
3. Definitionen
4. Kennzeichnungsbestimmungen für Versandstücke
5. Kennzeichnungs- und Bezettelungsspezifikationen
6. Spezifikation der Markierung für Meeresschadstoffe (Marine Pollutants)
7. Ausrichtungspfeile des Versandstücks
8. Bestimmungen für die Kennzeichen
9. Bestimmungen für vergrößerte Kennzeichen
10. Wie viele Placards?
11. Kennzeichnung von Beförderungseinheiten (CTU)
12. Zusatzkennzeichen für CTU
13. Beispiel: Kennzeichnung und Bezettelung von Versandstücken
14. Beispiel: Kennzeichnung & Bezettelung von Fässern
15. Beispiel: Kennzeichnung & Bezettelung von IBC
16. Beispiel: Kennzeichnung & Bezettelung von flexiblen IBC
17. Beispiel: Markierung & Kennzeichnung von Ladeeinheiten und Umverpackungen
18. Beispiel: Kennzeichnung & Bezettelung von ortsbeweglichen Tanks
19. Beispiel: Kennzeichnung & Bezettelung von Frachtcontainern
20. Beispiel: Kennzeichnung & Bezettelung von Frachtcontainern II
21. Übung
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5. Dokumentation
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6. Das Packen von Beförderungseinheiten
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1. Titelseite
2. Einleitung
3. Bedingungen auf See
4. Maßnahmen vor dem Packen - Überprüfung
5. Maßnahmen vor dem Packen - Information/Anwendung
6. Anforderungen an die Stauung
7. Trennungsbeispiel
8. Prinzipien für das Packen und Sichern - Allgemeines
9. Prinzipien für das Packen und Sichern - Fässer
10. Verzurren und Sichern der Ladung
11. Übung
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7. Begrenzte Mengen und Freistellungen
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8. Test + Zertifizierung
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9. Downloads + Links
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10. Impressum
Kennzeichnungsbestimmungen für Versandstücke
- Versandstücke und IBC
sind mit der korrekten Güterbezeichnung
(= PSN: proper shipping name) und der entsprechenden UN Nummer zu beschriften und - sofern zutreffend - dauerhaft mit dem Kennzeichen für Meeresschadstoffe zu versehen. - IBC mit mehr als 450 l Fassungsraum und Großverpackungen
sind auf zwei gegenüberliegenden Seiten zu kennzeichnen. - Leere ungereinigte Verpackungen sind
wie gefüllte zu kennzeichnen. - Bergungsverpackungen
sind zusätzlich mit dem Wort "SALVAGE" bzw. "BERGUNG" zu kennzeichnen. - Stoffe der Klasse 7
unterliegen besonderen Kennzeichnungs-anforderungen (siehe IMDG-Code 5.2.1.5)