Grundlagewissen CTU Code (Code of Practice)


3. Verantwortung und Haftung (3/6)

EU-Richtlinie 2014/47/EU

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Die Fragen zu Verantwortlichkeiten und Haftung im CTU Code sind abgeleitet von der allgemeinen Vorgabe der EU-Richtlinie 2014/47/EU des Europäischen Parlamentes und Rates:

  • (16) Die Ladungssicherung ist für die Straßen-Verkehrssicherheit von höchster Bedeutung. Daher sollte die Ladung so gesichert sein, dass sie den beim Einsatz des Fahrzeuges im Straßenverkehr auftretenden Beschleunigungen standhalten kann.
  • Aus praktischen Erwägungen sollten die bei diesen Beschleunigungsvorgängen auftretenden Massenkräfte - als auf den europäischen Normen beruhende Grenzwerte - herangezogen werden.
  • Das an der Prüfung der Ladungssicherung beteiligte Personal sollte für diesen Zweck angemessen geschult sein.
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