Rollen und Pflichten im Detail
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CTU Operator
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Consigner
CTU Operator
Ist der Eigentümer oder Vermieter der CTU und muss…
- den Container auf Einsetzbarkeit überprüfen / oder überprüfen lassen z. B. durch ACEP
- sicherstellen, dass der Container den ISO-Anforderungen entspricht
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Packer
Der Consigner (=Versender) muss...
- Güter und Ladegewichte korrekt angeben
- den Verpacker oder den Packbetreib über besondere produktspezifische Eigenschaften informieren (z. B. Lage des Gesamtschwerpunktes, Temperaturempfindlichkeit)
- sicherstellen, dass Ladeeinheiten den verkehrsüblichen Belastungen widerstehen können
- allen Beteiligten besondere Stau- und Packhinweise zur Verfügung stellen
- sicherstellen, dass alle Güter und Ladeeinheiten gegen Verrutschen und Kippen gesichert sind
- sicherstellen, dass während der Beförderung keine schädlichen oder giftigen Gase aus den Versandstücken austreten
- sicherstellen, dass gefährliche Güter entsprechend der international gültigen Gefahrgutvorschriften klassifiziert, verpackt und gegenzeichnet sind
- das Beförderungsdokument vollständig und korrekt ausfüllen und es an weitere Beteiligte (Packbetrieb, Spediteur, Absender) weitergeben
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Carrier
Der Packer / Packbetrieb muss...
- die CTU auf Eignung für die zu transportierende Ladung überprüfen
- eine Überlastung der konstruktiven Bauteile der CTU vermeiden
- die Last in der CTU gleichmäßig verteilen (hierzu sind die länderspezifischen Anforderungen zu beachten)
- den Einfall von Pflanzen und Schädlingen während der Beladung durch geeignete Maßnahmen verhindern
- die CTU sachgerecht verschließen und entsprechend der geltenden nationalen und internationalen Anforderungen versiegeln
- sicherstellen, dass an der CTU die gesetzlich vorgeschriebenen Kennzeichnungen und Placards (Gefahrgutlabel) angebracht sind
- entsprechende Begasungswarnzeichen anbringen, wenn die CTU begast wurde
- die korrekte Bruttomasse an den Absender weitergeben
- die Trennvorschriften / Gefahrgutvorschriften einhalten
- ein Containerpackzertifikat erstellen und an den Versender weitergeben
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Consignee
Der Carrier (=Beförderer) muss...
- gegebenenfalls die vereinbarten Temperaturen in den CTUs überwachen und je nach Fall auf Veränderungen reagieren
- die CTU auf dem Beförderungsmittel sichern
- die CTU im Einklang mit den Vereinbarungen und allen geltenden Regelungen befördern
- geschultes Personal für alle Arten von Ladungen bereitstellen (konventionelle Ladung, flüssiges und festes Massengut, gefährliche Güter, maßüberschreitende Ladungen, Kühlladungen, nicht containerisierte Ladungen)
Das Güterkraftverkehrsunternehmer muss…
- bestätigen, dass die Bruttomasse sowie die Länge, Breite und Höhe des Fahrzeugs die in den innerstaatlichen Straßen-/Autobahnvorschriften festgelegten Grenzen nicht überschreiten
- sicherstellen, dass der Fahrer ausreichende Ruhezeiten einlegen kann und nicht übermüdet fährt
- die CTU, außer wenn es sich dabei um einen Anhänger handelt, sachgerecht auf dem Anhänger oder dem Chassis sichern
- die CTU so bewegen, dass die CTU oder die Ladung keinen außergewöhnlichen Belastungen ausgesetzt ist
Das Eisenbahnunternehmen muss…
- bei der Handhabung der CTU darauf achten, dass die Ladung nicht beschädigt wird
- die CTU, außer wenn es sich dabei um einen Eisenbahnwagen handelt, sachgerecht auf dem Eisenbahnwagen sichern
Der Betreiber im intermodalen Verkehr muss…
- sicherstellen, dass geeignete Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen bestehen, zu denen auch die Entfernung von Lehm und Schmutz aus der CTU gehören kann
- die Bestimmungen der Anlage 2 des Codes erfüllen
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Shipper
Der Consignee (=Empfänger) muss....
- sicherstellen, dass der Boden der CTU beim Auspacken nicht überlastet wird
- die CTU vor dem Betreten richtig belüften
- bestätigen, dass die Atmosphäre innerhalb der CTU nicht gefährlich ist, bevor Personen der Zutritt gestattet wird
- etwaige Beschädigungen der CTU feststellen und diese dem Beförderer mitteilen
- die CTU, sofern nichts anderes vereinbart ist, vollständig leer und sauber an den CTU Betreiber zurückgeben
- alle Kennzeichen, Placards oder Beschriftungen im Zusammenhang mit vorhergehenden Sendungen entfernen
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Der Shipper (=Befrachter) muss...
- die Zuständigkeiten der handelnden Personen und den Packvorgang eindeutig klären
- ausschließlich geeignete CTUs verwenden
- sicherstellen, dass die angeforderte CTU frei von Pflanzenschutzerzeugnissen ist, bevor diese dem Versender oder Packer zugestellt wird
- die Gefahr von Unfällen und Schäden durch die Wahl geeigneter Fahrzeuge und / oder CTU so gering wie möglich halten
- sicherstellen, dass dem Verpacker und Versender alle erforderlichen Dokumente vorliegen
- die Ladung innerhalb der CTU vollständig und genau beschreiben
- die Bruttomasse der CTU korrekt bestimmen
- eine genaue Beschreibung der Ladung so früh wie angefordert übermitteln
- dem Beförderer so früh wie angefordert die bestätigte Bruttomasse übermitteln
- sicherstellen, dass bei gefährlichen Gütern das Beförderungsdokument und das Container-Packzertifikat vor Beginn der Beförderung weitergeleitet wird und so früh wie vom Beförderer angefordert, bereitgestellt wird
- bei temperaturgeführten Gütern den korrekten Temperatur-Einstellpunkt in die Steuereinheit eingeben und in die Beförderungs-/Versandpapiere eintragen
- ein Siegel, wo erforderlich, unmittelbar nach Beendigung des Packens der CTU anbringen
- die Siegelnummer, sofern erforderlich, dem Beförderer mitteilen
- alle außergewöhnlichen Eigenschaften, wie zum Beispiel verringerte Stapelfähigkeit oder Lademaßüberschreitungen, dem Beförderer mitteilen
- sicherstellen, dass die Versender-Erklärung korrekt ist
- sicherstellen, dass die Versandanweisungen rechtzeitig an den Beförderer abgeschickt werden und bei der CTU die Anlieferungsfrist eingehalten wird
- sicherstellen, dass die CTU vor dem festgelegten spätesten Annahmezeitpunkt im Terminal eintrifft
- sicherstellen, dass die Informationen zur Sendung, die Beschreibung der Versandstücke und - im Fall von Frachtcontainern - die bestätigte Bruttomasse dem Empfänger mitgeteilt werden