Packen von gefährlichen Gütern
- Überprüfen Sie die Versandstücke, ob diese ordnungsgemäß gekennzeichnet und beschriftet sind.
- Beachten Sie die Vorschriften für das Stauen und Zusammenladen von gefährlichen Gütern.
- Sollte nur ein Teil der Ladung gefährliche Güter beinhalten, so stauen Sie diese möglichst im Türbereich.
- Stellen Sie sicher, dass die CTU entsprechend der Verkehrsträger-spezifischen Vorschriften (Straße/Schiene/See) gekennzeichnet ist.
- Wenn Sie oder andere Personen gefährliche Güter in eine CTU verladen, benötigen Sie hierfür eine ausreichende Ausbildung.
- Verladen Sie keine beschädigten Versandstücke oder Güter in CTUs.