Beförderung gefährlicher Güter im Seeverkehr (IMDG-Code Amdt. 41-22)


7. Begrenzte Mengen und Freistellungen (3/4)

Regelungen für Begrenzte Mengen (LTD QTY)

Die begrenzten Mengen (LTD QTY) im Sinne des IMDG-Codes stellen eine Vereinfachung der Transportvorschriften dar.

Klassifizieren


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Klassifizieren Sie das Gefahrgut entsprechend den Gefahrgutvorschriften (z. B. Flammpunkt, Siedepunkt, …).

Beachten Sie die maximale Nettomengengrenze je Innenverpackung gemäß Spalte 7a der Gefahrgutliste in Kapitel 3.2 des IMDG-Codes.

Die Menge "0" bedeutet, dass eine freigestellte Beförderung des Gefahrguts - in begrenzten Mengen verpackt - nicht möglich ist.

Verpacken


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Verwenden Sie geeignetes Verpackungsmaterial und überprüfen Sie die Verträglichkeit der gefährlichen Substanz und der Verpackung.

Gefährliche Güter in begrenzten Mengen müssen in Innenverpackungen verpackt sein, die in geeignete Außenverpackungen eingesetzt sind. UN-codierte Verpackungen sind nicht gefordert. Zwischenverpackungen dürfen verwendet werden.

Beachten Sie die höchstzulässige Bruttomasse von 30 kg je Versandstück.

Kennzeichnen


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Sie brauchen gefährliche Güter, die in begrenzten Mengen verpackt sind, weder mit Gefahrkennzeichen noch mit dem Kennzeichen für Meeresschadstoffe und auch nicht mit der UN-Nummer und dem richtigen technischen Namen beschriften!

Kennzeichnen Sie jedes Versandstück einfach nur - gut sichtbar und dauerhaft - mit dem 10 cm x 10 cm großen Standard-Kennzeichnen für begrenzte Mengen. Das gilt auch für jede Umverpackung oder Ladeeinheit!

Beförderungseinheiten (CTU), die nur Begrenzte Mengen enthalten, sind ebenso mit diesem Kennzeichen zu versehen, wobei die Mindestgröße dann 25 cm x 25 cm ist.

Dokumentieren


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Ein Beförderungsdokument ist auch für Begrenzte Mengen gefordert.

Sie müssen die Bezeichnung "limited quantity" oder "LTD QTY" zusammen mit der Beschreibung der Sendung in die IMO Erklärung für gefährliche Güter aufnehmen.

Transportieren, Stauen und Trennen

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Der Transport zum oder vom Seehafen darf für den Straßentransport in Transportmitteln erfolgen, die nur dem IMDG entsprechen, sofern die Kennzeichnung der Beförderungseinheit vorne und hinten sichtbar ist.

Die Trennvorschriften des Kapitels 7.2 IMDG gelten nicht für die Stauung von Verpackungen mit gefährlichen Gütern in begrenzten Mengen und auch nicht für die Stauung von Verpackungen mit gefährlichen Gütern in begrenzten Mengen zusammen mit anderen gefährlichen Gütern.

Begrenzte Mengen werden immer der Staukategorie A zugeordnet.

Für weitere Information tippen Sie bitte auf die Boxen.
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