Beförderung gefährlicher Güter im Seeverkehr (IMDG-Code Amdt. 41-22)


7. Begrenzte Mengen und Freistellungen (4/4)

Freistellungen

Freistellung gemäss IMDG-Code 2.10.2.7
UN 3082 und UN 3077 bis 5 kg oder L je Einzel-, bzw. Innenverpackung sind freigestellt!

Das heisst:
  • Keine Gefahrgut Kennzeichnung / Bezettelung erforderlich
  • Keine Angabe der UN-Nummer erforderlich
  • Keine UN-Zulassung für die Verpackung erforderlich
  • Es sind aber die allgemeinen Verpackungsanforderungen zu erfüllen, analog LQ

Bemerkung: Gegebenenfalls sind gefahrstoffrechtliche Kennzeichnungsvorschriften einzuhalten.


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