Beförderung gefährlicher Güter im Seeverkehr (IMDG-Code Amdt. 41-22)


6. Das Packen von Beförderungseinheiten (7/11)

Trennungsbeispiel

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Wir empfehlen, gefährliche, voneinander zu trennende Güter nicht in derselben Beförderungseinheit zu transportieren!
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