IATA-DGR:
 Abschnitt 7.0 ff
                                                                   
                                                    
                                            Umverpackung
                                                                                        
        
                            Die Umverpackung muss wie folgt markiert werden
(außer, alle Markierungen aller enthaltenen Gefahrgüter klar erkennbar sind):
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    
    (außer, alle Markierungen aller enthaltenen Gefahrgüter klar erkennbar sind):
- Mit allen Markierungen von jedem Gefahrgut
- Gefahrzettel, die mehrmals vorkommen, müssen nur 1 x angebracht werden.
 - Wenn die Umverpackung mehr als eine UN-Nummer enthält, muss die Menge an Gefahrgut je UN-Nummer angegeben sein.
 - Auch auf Umverpackungen mit Einzelverpackungen müssen die Pfeile angebracht werden.
 
 - Mit dem Wort "Overpack", 
Schriftgrösse mind. 12 mm - Wenn die Sendung aus mehr als einer Umverpackung besteht…
- mit einer Identifikationsmarkierung, 
z. B. 1/3 2/3 3/3 - sowie mit der gesamten Menge der enthaltenen Gefahrgüter
 
 - mit einer Identifikationsmarkierung, 
 - Mit Angaben zu Absender und Empfänger