IATA-DGR:
Abschnitt 7.0 ff
Umverpackung
Die Umverpackung muss wie folgt markiert werden
(außer, alle Markierungen aller enthaltenen Gefahrgüter klar erkennbar sind):
(außer, alle Markierungen aller enthaltenen Gefahrgüter klar erkennbar sind):
- Mit allen Markierungen von jedem Gefahrgut
- Gefahrzettel, die mehrmals vorkommen, müssen nur 1 x angebracht werden.
- Wenn die Umverpackung mehr als eine UN-Nummer enthält, muss die Menge an Gefahrgut je UN-Nummer angegeben sein.
- Auch auf Umverpackungen mit Einzelverpackungen müssen die Pfeile angebracht werden.
- Mit dem Wort "Overpack",
Schriftgrösse mind. 12 mm - Wenn die Sendung aus mehr als einer Umverpackung besteht…
- mit einer Identifikationsmarkierung,
z. B. 1/3 2/3 3/3 - sowie mit der gesamten Menge der enthaltenen Gefahrgüter
- mit einer Identifikationsmarkierung,
- Mit Angaben zu Absender und Empfänger