Transport von Gefahrgut als Luftfracht (IATA-DGR 2023)


4. Markieren (5/6)

Umverpackung

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IATA-DGR:
Abschnitt 7.0 ff
Die Umverpackung muss wie folgt markiert werden
(außer, alle Markierungen aller enthaltenen Gefahrgüter klar erkennbar sind):
  • Mit allen Markierungen von jedem Gefahrgut
    • Gefahrzettel, die mehrmals vorkommen, müssen nur 1 x angebracht werden.
    • Wenn die Umverpackung mehr als eine UN-Nummer enthält, muss die Menge an Gefahrgut je UN-Nummer angegeben sein.
    • Auch auf Umverpackungen mit Einzelverpackungen müssen die Pfeile angebracht werden.
  • Mit dem Wort "Overpack",
    Schriftgrösse mind. 12 mm
  • Wenn die Sendung aus mehr als einer Umverpackung besteht…
    • mit einer Identifikationsmarkierung,
      z. B. 1/3 2/3 3/3
    • sowie mit der gesamten Menge der enthaltenen Gefahrgüter
  • Mit Angaben zu Absender und Empfänger

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Definition Umverpackung:
Umhüllung eines oder mehrerer korrekt markierter und gekennzeichneter Packstücke als Erleichterung bei der Abfertigung.
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