IATA-DGR:
 Abschnitt 3
                                                                   
                                                    
                                            Wie klassifizieren?
                                                                                        
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    Klassifizierung von Stoffen mit mehreren Gefahren
Wenn ein Stoff der Klassen 3, 4, 8 und Unterklassen 5.1 und 6.1 im Verzeichnis der gefährlichen Güter nicht namentlich aufgeführt ist und zwei Gefahren aufweist, so muss die Zuordnung zur vorrangigen Gefahr anhand der Tabelle 3.10.A erfolgen.