IATA-DGR:
 Abschnitt 2.3
                                                                   
                                                    
                                            Bestimmungen für Passagiere
                                                                                
                                            
        
                            Auch Passagiere dürfen kein Gefahrgut mitführen. Die Luftverkehrsgesellschaft muss dies entsprechend an die Passagiere kommunizieren.
                    
    
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    
    
                                                           Ausnahmen sind in der Tabelle 2.3.A IATA-DGR aufgelistet:
                                               
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                
                                    
                                                                                        
                                                                                           Klicken/tippen Sie auf das Bild, um es zu vergrößern.