Freigestellte Mengen - Identifikation
Gefährliche Güter, denen die Codes E1, E2, E4 oder E5 in Spalte F von Tabelle 4.2 zugeordnet sind, unterliegen nicht diesen Vorschriften wenn sie als Fracht befördert werden, vorausgesetzt, dass
- die maximale Nettomenge des Stoffes pro Innenverpackung auf 1 ml für flüssige Stoffe und Gase und 1 g für feste Stoffe begrenzt ist;
- die maximale Nettomenge an gefährlichen Gütern pro Außenverpackung höchstens 100 g für feste Stoffe oder 100 ml für flüssige Stoffe und Gase beträgt.