Pflichten des Versenders
        
                            Der Versender ist dafür verantwortlich, dass
                    
    
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    
    - alle für den Lufttransport anwendbaren Bestimmungen (von der Klassifizierung bis zur Deklaration und Aufbewahrung der Dokumente) eingehalten werden.
 - das eingesetzte Personal seiner Verantwortung entsprechend ausgebildet ist.
 - mindestens eine Kopie der für Luftfracht erforderlichen Dokumente mindestens 3 Monate aufbewahrt wird (1.3.4 IATA-DGR).