Pflichten des Versenders
Der Versender ist dafür verantwortlich, dass
- alle für den Lufttransport anwendbaren Bestimmungen (von der Klassifizierung bis zur Deklaration und Aufbewahrung der Dokumente) eingehalten werden.
- das eingesetzte Personal seiner Verantwortung entsprechend ausgebildet ist.
- mindestens eine Kopie der für Luftfracht erforderlichen Dokumente mindestens 3 Monate aufbewahrt wird (1.3.4 IATA-DGR).