Transport von Gefahrgut als Luftfracht (IATA-DGR 2023)


1. Einführung (10/12)

Pflichten des Versenders

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Missachtet der Versender diese Vorschriften, kann er gegen nationale Gesetze verstoßen und sich damit strafbar machen.
Der Versender ist dafür verantwortlich, dass
  • alle für den Lufttransport anwendbaren Bestimmungen (von der Klassifizierung bis zur Deklaration und Aufbewahrung der Dokumente) eingehalten werden.
  • das eingesetzte Personal seiner Verantwortung entsprechend ausgebildet ist.
  • mindestens eine Kopie der für Luftfracht erforderlichen Dokumente mindestens 3 Monate aufbewahrt wird (1.3.4 IATA-DGR).
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