Transport von Gefahrgut als Luftfracht (IATA-DGR 2023)


2. Klassifizieren (11/12)

Umweltgefährdende Stoffe - Freistellung

UN 3077 und UN 3082 haben im IATA-DGR eine Sonderbestimmung A197 zur Freistellung dieser Stoffe.
Die Stoffe sind freigestellt, wenn die Nettomenge pro Einzelverpackung maximal 5 kg (feste Stoffe) oder 5 L (flüssige Stoffe) betragen und die Verpackungen den allgemeinen Anforderungen entsprechen. In der Praxis heisst das:

Deklarationspflicht

Einzelgebinde ../../../../data/picts/gebinde_1.png

NEIN



Zusammengesetzte Verpackung ../../../../data/picts/gebinde_2.png

NEIN



Zusammengesetzte Verpackung ../../../../data/picts/gebinde_3.png

JA



Close
Diese Stoffe unterliegen keinen anderen Bestimmungen dieser Vorschriften, wenn sie in Einzelverpackungen oder zusammengesetzten Verpackungen mit einer Nettomenge pro Einzelverpackung oder Innenverpackung von höchstens 5 L für flüssige Stoffe und einem Nettogewicht von höchstens 5 kg für feste Stoffe befördert werden, vorausgesetzt die Verpackungen entsprechen den allgemeinen Anforderungen von ...

- 5.0.2.4.1 (Qualität des Verpackungsmaterials),
- 5.0.2.6.1.1 (Verträglichkeit des Verpackungsmaterials),
- 5.0.2.8 (Freiraum bei Flüssigkeiten).

Eine analoge Aussage ist auch im ADR (Strassentransport) mit SV375, in RID (Schiene) und ADN (Binnenschifffahrt), und im IMDG Code (Seefracht) mit SP969 zu finden.
../../../../data/movies/visual_exclamation_mark_200.png
Deklaration als Kleinmenge
Falls Sie UN 3077 oder UN 3082 im Kleinmengenbereich (Einzel- oder Innengebinde <= 5 L / 5 kg) deklarieren wollen, ist das weiterhin möglich. Die EHS-Markierung ist dann jedoch nebst der Klasse 9 Etikette immer erforderlich, wobei DGR H.7.1.5.3.2 sagt: Wenn es die Grösse des Versandstücks erfordert, können Abmessungen/Linienbreite verringert werden, vorausgesetzt die Markierung bleibt deutlich sichtbar.
../../../../data/picts/blind.gif
  • Icon Glossary
  • Icon Note
  • Icon Paragraph