Transport von Gefahrgut als Luftfracht (IATA-DGR 2023)


6. Besonderheiten (7/14)

Versteckte Gefahren

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Passagiergepäck und Fracht mit allgemeiner Bezeichnung können gefährliche Gegenstände oder Substanzen enthalten, die nicht offensichtlich in Erscheinung treten.
Um zu verhindern, dass Gefahrgüter undeklariert befördert werden, muss das beteiligte Personal jede Sendung sorgfältig überprüfen und bei Verdacht vom Auftraggeber eine Bestätigung verlangen, dass der Inhalt nicht eingeschränkt ist ("not restricted").
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