- Beförderungspapier nach 5.4 ADR (siehe E-Learning "Transport von Gefahrgut auf der Straße") ODER
- Kopie der Shipper's Declaration mit dem Vermerk "BEFÖRDERUNG NACH ABSATZ 1.1.4.2.1 ADR"
Dokumente und Verantwortlichkeit
Jeder Gefahrgutsendung muss ein Formular "Shipper's Declaration for Dangerous Goods" und ein "Air Waybill" beigelegt werden.
Das Formular "Shipper's Declaration for Dangerous Goods" muss…
- einem Muster gemäß 8.1.7 IATA-DGR genau entsprechen,
- in englischer Sprache ausgefüllt werden,
- in zweifacher Ausfertigung ausgefüllt und unterschrieben werden.
Verantwortlichkeiten
Der Versender ist für das Ausfüllen des vorgeschriebenen Formulars "Shipper's Declaration for Dangerous Goods" verantwortlich.
Der Versender ist für das Ausfüllen des vorgeschriebenen Formulars "Shipper's Declaration for Dangerous Goods" verantwortlich.
IATA-DGR:
Abschnitt 8.0 ff
Abschnitt 8.0 ff