Transport von Gefahrgut als Luftfracht (IATA-DGR 2023)


5. Dokumentieren (3/4)

Dokumente und Verantwortlichkeit

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Jeder Gefahrgutsendung muss ein Formular "Shipper's Declaration for Dangerous Goods" und ein "Air Waybill" beigelegt werden.
Das Formular "Shipper's Declaration for Dangerous Goods" muss…
  • einem Muster gemäß 8.1.7 IATA-DGR genau entsprechen,
  • in englischer Sprache ausgefüllt werden,
  • in zweifacher Ausfertigung ausgefüllt und unterschrieben werden.
Verantwortlichkeiten
Der Versender ist für das Ausfüllen des vorgeschriebenen Formulars "Shipper's Declaration for Dangerous Goods" verantwortlich.

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Für den Strassentransport zum Flughafen gibt es zwei Möglichkeiten der Dokumentation:
  • Beförderungspapier nach 5.4 ADR (siehe E-Learning "Transport von Gefahrgut auf der Straße") ODER
  • Kopie der Shipper's Declaration mit dem Vermerk "BEFÖRDERUNG NACH ABSATZ 1.1.4.2.1 ADR"
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IATA-DGR:
Abschnitt 8.0 ff
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