Grundlagewissen CTU Code (Code of Practice)


7. Ausbildung (6/8)

Anforderungen an die Leitenden Personen im Packbetrieb

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Die für die Planung und Überwachung des Packens Verantwortlichen sowie die Personen, die für das eigentliche Packen verantwortlich sind, sollen eine angemessene Ausbildung für ihre Aufgaben erhalten, bevor sie diese Tätigkeit mit unmittelbarer Verantwortung übernehmen.

Empfohlen wird hierzu eine Ausbildung von ca. 16 Unterrichtseinheiten, die neben einem ausgeprägten Praxisteil auch die folgenden Verkehrsträger einschließt.

  • Straße
  • Schiene
  • See
  • Kombinierter Verkehr
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