Grundlagewissen CTU Code (Code of Practice)


7. Ausbildung (3/8)

Qualifikationsmerkmale und Dokumentation

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Durch den Europäischen Sachverständigen-Verband EUMOS wurden die Qualifikationsmerkmale für Ausbilder festgelegt. Diese kommen in den wesentlichen Punkten den Anforderungen von Sachverständigen gleich.

Dokumentation über die Ausbildung

Es sollen Aufzeichnungen über die Ausbildung geführt und aufbewahrt werden, um die Ausbildung der Beschäftigten gemäß den örtlich geltenden Bestimmungen zu dokumentieren.

Empfehlung: Nur nachweislich qualifizierte Ausbilder einsetzen, die auch für die verschiedenen Verkehrsträger (Straße-Bahn und See) ein qualifiziertes und nachgewiesenes Wissen besitzen. Der Ausbildungsstand der Trainer sowie deren Eignung (Neutralität) sollte dem der EUMOS-Richtlinie 40607-1 entsprechen. Akkreditierte Ausbildungsunternehmen mit personenzertifizierten Trainern können unter info@eumos.eu länderspezifisch nachgefragt werden.

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Die EUMOS-Richtlinie ist eine Prüfnorm "stabile Ladeeinheiten EUMOS 40509:2012"
Die geometrische Veränderung von Ladeeinheiten infolge von dynamischen Transport-vorgängen wird klassifiziert. So werden Bewegungsfreiräume im reversiblen und nicht reversiblen Bereich definiert. So dürfen sich z. B. Ladeeinheiten bis zu einer Höhe von 1,20 m um bis zu 6 cm bleibend verformen (gemessen an der Lotrechten). Werden diese Rahmenbedingungen nach dreimaliger Ausführung überschritten, so müssen Ladeeinheiten zusätzlich durch Ausstauen oder eine höhere Dimensionierung von Ladungssicherung-Material optimiert werden. Dabei können alle verfügbaren Techniken und Materialien verwendet werden (z. B. Stretchfolien, Schrumpffolien, Bänder).

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