Transport von Gefahrgut als Luftfracht (IATA-DGR 2023)


1. Einführung (12/12)

Übung: Pflichten


Luftverkehrsunternehmen




Versender



Falsch

Passagiere beim Flugscheinkauf über die Verbote und Einschränkungen für gefährliche Güter informieren
Im Flughafen ausreichende Hinweisschilder mit bildlichen Beispielen anbringen
Kopie der für Luftfracht erforderlichen Dokumente mindestens 3 Monate aufbewahren
Alle für den Lufttransport anwend-
baren Bestimmungen (Klassifizierung, Deklaration und Aufbewahrung der Dokumente) einhalten
Die Annahme von gefährlichen Gütern muss durch Gefahrgutbeauftragte erfolgen
Das Sicherheitskontrollpersonal stündlich auswechseln

Ihre Aufgabe in dieser Übung

Bestimmen Sie die Pflichten des Luftverkehrsunternehmens und des Versenders.

Bedienhinweis:
Benutzen Sie "drag and drop", um die einzelnen Massnahmen einer Funktionskategorie zuzuordnen.

Dies ist eine Übung, es werden keinerlei Daten gespeichert.

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