Transport von Gefahrgut als Luftfracht (IATA-DGR 2023)


2. Klassifizieren (3/12)

Wie klassifizieren?

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IATA-DGR:
Abschnitt 3
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Wenn ein Stoff der Klassen 3, 4, 8 und Unterklassen 5.1 und 6.1 im Verzeichnis der gefährlichen Güter nicht namentlich aufgeführt ist und zwei Gefahren aufweist, so muss die Zuordnung zur vorrangigen Gefahr anhand der Tabelle 3.10.A erfolgen.

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