Beförderung gefährlicher Güter im Seeverkehr (IMDG-Code Amdt. 41-22)


5. Dokumentation (5/7)

Container-/Fahrzeugpackzertifikat

Wird Gefahrgut in einen Container/ein Fahrzeug gepackt, müssen die für das Packen Verantwortlichen ein Container-/Fahrzeugpackzertifikat vorlegen, in dem die Identifikationsnummer(n) des Containers oder Fahrzeugs angegeben werden und in dem Folgendes bescheinigt wird
  • Der Container/das Fahrzeug war sauber, trocken und offensichtlich für die Aufnahme der Güter geeignet.
  • Versandstücke, die voneinander getrennt werden müssen, wurden nicht zusammengepackt.
  • Alle Versandstücke wurden äußerlich auf Schäden überprüft und es wurden nur einwandfreie Versandstücke geladen.
  • Alle Güter wurden ordnungsgemäß geladen und, soweit erforderlich, mit Sicherungsmitteln angemessen verzurrt.
  • In loser Schüttung geladene Güter wurden gleichmäßig im Container/Fahrzeug verteilt.
  • Der Container/das Fahrzeug ist in einem bautechnisch einwandfreien Zustand.
  • Der Container/das Fahrzeug und die Versandstücke sind ordnungsgemäß bezettelt, gekennzeichnet und plakatiert.
  • Wird CO2-Trockeneis verwendet, ist der Container/das Fahrzeug außen an einer gut sichtbaren Stelle wie folgt gekennzeichnet: "WARNUNG Kohlendioxid, fest"
  • Für jede in den Container/das Fahrzeug geladene Gefahrgutsendung wurde ein Gefahrgut-Transportdokument erhalten.
  • Icon Glossary
  • Icon Note
  • Icon Paragraph