Transport von Gefahrgut auf der Straße (ADR 2023)


7. Dokumentation (3/6)

Beförderungspapier

Obligatorische Angaben auf dem Beförderungspapier nach ADR:
  • Name und Anschrift des Absenders
  • Name und Anschrift des Empfängers
  • Anzahl und Beschreibung der Versandstücke
  • Gesamtmenge jedes Gefahrgutes
  • UN-Nummer (UN-Nr)
  • Offizielle Benennung / Proper Shipping Name (PSN), ggf. Gefahrauslöser in Klammern
  • Gefahrzettel für die Hauptgefahr und ggf. Nebengefahr(en)
  • Gegebenenfalls Verpackungsgruppe (VG)
  • Tunnelbeschränkungscode (Tunnel Restriction Code = TRC)
  • Ggf. zusätzlicher Eintrag z. B.: "UMWELTGEFÄHRDEND" oder "ABFALL"
  • Erklärung entsprechend den Vorschriften einer Sondervereinbarung

Die Reihenfolge der Gefahrgutinformation:

UN-Nr + PSN + Gefahrzettel-Nr.(Nebengefahr) + VG + (TRC)

Beispiel
UN 1992 ENTZÜNDBARER FLÜSSIGER STOFF, GIFTIG, N.A.G.
(Toluen und Methylalkohol), 3 (6.1), II, (D/E), UMWELTGEFÄHRDEND
Beförderungspapier mit ausgefüllten
obligatorischen Feldern nach ADR
../../../../data/picts/ADR_Hinweis.png
ADR 5.4.1.1
../../../../data/picts/icon_hand.png
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Bei Anwendung des Unterabschnitts 1.1.3.6 (Freistellungen in Zusammenhang mit Mengen, die je Beförderungseinheit befördert werden):
Die Gesamtmenge und der berechnete Punkte-Wert der gefährlichen Güter für jede Beförderungskategorie gemäß den Absätzen 1.1.3.6.3 und 1.1.3.6.4 sind anzugeben.
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